Wichtiger Hinweis zur Künstlersozialabgabe

Wichtiger Hinweis zur Künstlersozialabgabe

Wichtiger Hinweis zur Künstlersozialabgabe 1960 1100 Gesine Aguilar Paz

Die wenigsten Unternehmer wissen davon und werden immer wieder überrascht…

Im Prinzip ist jedes Unternehmen, das selbstständige selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragt, bei der Künstlersozialkasse (KSK) abgabepflichtig. Abgabepflichtig sind auch alle Unternehmen, die selbständige Dienstleister für Marketing, Werbung, die Gestaltung von Produkten und Verpackungen oder für die Öffentlichkeitsarbeit beauftragen.

Zahlen müssen Sie unabhängig davon, ob der beauftragte Kreative in der KSK versichert ist und unabhängig davon, wo er lebt. Auch für Kreative im Ausland sind Sie abgabepflichtig. Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Einzelfirma, einen Einzelkaufmann oder eine GbR beauftragt haben.

Leider steigt der Prozentsatz für die Künstlersozialabgabe derzeit auch noch an. Von 4,2 Prozent in den Vorjahren auf nun satte 5 Prozent im Jahr 2023.

Um jeder negativen Überraschung zuvorzukommen, setze ich hiermit meinen ersten Vorsatz in diesem Jahr um: Für mehr Transparenz und Information zum Thema Künstlersozialabgabe habe ich die wichtigsten Informationen zum Thema für Sie hier zusammengestellt:

Hinweis zur Künstlersozialabgabe

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