Google stellt auf seiner Plattform Google Fonts Schriften kostenfrei zur Verfügung. Die ganze Welt nutzt sie, bindet sie unkompliziert in Webseiten ein. Bei Seitenaufruf stellt die Website eine Verbindung zur Google Fonts Api her und lädt von dort die Schriften, um Sie im Layout anzuzeigen. Eine feine Sache! Oder doch nicht? Leider nutzt Google mal wieder die Hintertür und notiert sich bei der Gelegenheit gleich mal die IP-Adressen der ganzen Seitenbesucher. Ups! Tja, und weil das niemand an die große Glocke gehängt hat, bekam es kaum jemand wirklich mit. Bis irgendwer geklagt hat, weil das in Deutschland ja alles andere als DSGVO-konform ist. Recht hat er bekommen. Es gibt ein Urteil dazu. Perfekt. Nun können die Abmahn-Wellen rollen. Und sie rollen seit Oktober.
Wie geht man mit Google Fonts denn nun um?
Google Fonts sollte man ab sofort unbedingt lokal einbinden oder ganz vermeiden. Dazu legt man die Schriften auf den eigenen Server und lädt sie von dort. Keinesfalls darf eine Verbindung zu fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com hergestellt werden.
Für alle Laien, die sich nicht mit irgendwelchen Konsolen oder Developer-Tools herumschlagen möchten, gibt es hier ein sehr schönes Prüftool hinsichtlich der Einbindung der Google Fonts:
https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner
Google Fonts-Abmahnungen – In den Papierkorb, bezahlen oder zum Gegenschlag ausholen?
Die Empfehlung dazu lautet grundsätzlich:
- den Verstoß beseitigen und Google Fonts lokal einbinden und
- auf Schreiben nicht reagieren.
Mehr dazu hier:
https://www.lhr-law.de/magazin/datenschutzrecht/google-fonts-abmahnungen-papierkorb-anwalt/
Wem die Papierkorbvariante zu riskant ist:
Dr. Thomas Schwenke hat einen umfassenden Ratgeber zu den Abmahnungen wegen Google Fonts mit FAQ, Beispielen und Musterantwort veröffentlicht. Eine – wie ich finde – sehr hilfreiche Checkliste:
https://datenschutz-generator.de/abmahnungen-google-fonts/#Checkliste